Darf entfernt werden
11. Februar 2010 · 16:28
»Das Freihalten von Parklücken ist nicht erlaubt.
Wer als Fußgänger einem Autofahrer eine Parklücke freihält, macht sich zwar nicht strafbar, er darf aber von einem anderen Autofahrer vorsichtig aus dem Parkplatz gedrängt werden. Kürzlich hat sogar ein Gericht entschieden, dass der Freihalter vom Parkplatz mit "sanfter Gewalt" entfernt werden darf. Sie dürfen ihn also vorsichtig zur Seite drängen und sogar leicht mit der Stoßstange berühren.«
»Das Freihalten von Parklücken ist nicht erlaubt.